Einzelcoachings mit Vermittlungsgutschein (AVGS)

Unsere Einzelcoachings richten sich an Menschen, die den Wunsch haben, sich beruflich neu zu orientieren oder weiter zu entwickeln, und die auf ihrem Weg professionell und kreativ unterstützt werden möchten. Mit unseren, auf die individuellen und spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenen, kostenfreien Coachings begleiten und unterstützen wir unsere Kund*innen dabei, ihr persönliches berufliches Ziel zu erreichen. Wir bieten Hilfe bei der Erlangung digitaler Kompetenzen und Know-How im Bewerbungskontext an, oder begleiten, fördern und entlasten durch Gespräche in den ersten Monaten einer neuen Tätigkeit. Unsere Coachings holen unsere Kund*innen da ab, wo sie derzeit in ihrem Leben stehen und bieten die Hilfe, Begleitung und Unterstützung, die für die nächsten Schritte gebraucht werden.

Alle Coachings können sowohl in Präsenz in unseren Räumen in der Potsdamer Str. in Berlin-Schöneberg stattfinden, oder auch online via MS Teams. Die Coachingsprache ist Deutsch, bei Bedarf auch in Englisch oder mit englischsprachiger Begleitung. Eine Coachingstunde dauert im Allgemeinen 90 Minuten, das entspricht zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Es finden im bewilligten Zeitraum ein bis zwei Termine pro Woche statt, die Terminvereinbarung wird gemeinsam abgesprochen. Eventuell anfallende Fahrtkosten werden vom Jobcenter/ der Agentur für Arbeit zurückerstattet.

 

Der Weg zu einem Vermittlungsgutschein (AVGS)

Zuerst wird bei dem jeweils zuständigen Leistungsträger (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragt. Danach wird in einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch mit einem unserer Coaches erörtert, was das Thema des Coachings sein soll und festgelegt, in welchem Umfang das Coaching stattfinden könnte. Bei gegenseitiger Einigung schicken wir ein Angebot an den Leistungsträger, und nach erfolgter Bewilligung wird ein Vertrag über Umfang und Thema des Coachings abgeschlossen. Das Coaching kann beginnen!
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich vor Beantragung des Gutscheins über uns und unsere Coachings zu informieren und herauszufinden, welches Format in Frage kommt. Gerne beraten wir in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per E-Mail über unsere Angebote.


Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder eine Förderungszusicherung beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende wie:

  • Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Arbeitssuchend gemeldete Personen, auch ohne Leistungen vom Jobcenter/ Agentur für Arbeit
  • Arbeitnehmer*innen, die bereits gekündigt, aber noch im Unternehmen sind
  • Arbeitnehmer*innen in Transfergesellschaften
  • Befristet Beschäftigte, deren Vertrag noch drei Monate läuft
  • Hochschulabsolvent*innen
  • Schulabgänger*innen
  • Eltern am Ende der Elternzeit
  • Nach Inanspruchnahme einer Reha

Weitere Informationen zu den einzelnen Coachings:

 Arbeit, Qualifizierung & Ehrenamt


Ansprechpartnerin:

Sofia Marcello
Projektleiterin
Systemischer Coach/ Gesundheitscoach
Telefon: 030 443360-62
E-Mail: sofia.marcello@tandembtl.de